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   BFH, 12.09.2001 - VI R 72/97   

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https://dejure.org/2001,1245
BFH, 12.09.2001 - VI R 72/97 (https://dejure.org/2001,1245)
BFH, Entscheidung vom 12.09.2001 - VI R 72/97 (https://dejure.org/2001,1245)
BFH, Entscheidung vom 12. September 2001 - VI R 72/97 (https://dejure.org/2001,1245)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Übernachtungskosten - Doppelte Haushaltsführung - Kostenerstattung - Werbungskosten - Kostenschätzung

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 16; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 162

  • RA Kotz

    Übernachtungskosten als Werbungskosten neben pauschaler Erstattung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernachtungskosten bei doppelter Haushaltsführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, LStR Abschn 40 Abs 2
    Pauschale; Schätzung; Übernachtungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 196, 534
  • BB 2001, 2311
  • BStBl II 2001, 775
  • NZA-RR 2002, 431
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 15.11.1991 - VI R 81/88

    Zur Aufteilung der vom Arbeitgeber gezahlten Reisekostenvergütungen (Auslösungen)

    Auszug aus BFH, 12.09.2001 - VI R 72/97
    Entsprechendes hat der erkennende Senat mit Urteil vom 15. November 1991 VI R 81/88 (BFHE 166, 452, BStBl II 1992, 367) für die Geltendmachung von Übernachtungskosten anlässlich einer Dienstreise entschieden.

    Es ist nicht zulässig, die Erstattung des Arbeitgebers dahin gehend zu würdigen, dass Auslösungsbeträge zunächst zur Abgeltung pauschal erstatteter Übernachtungskosten dienen und nur der über diese pauschale Abgeltung hinausgehende Auslösungsbetrag einen Ausgleich von Verpflegungsmehraufwendungen oder Reisekosten darstellen soll (vgl. Senatsurteil in BFHE 166, 452, BStBl II 1992, 367).

    Ebenso wie der Nachweis der tatsächlichen Unterkunftskosten nicht durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers ersetzt werden kann, nach der ein gezahlter Auslösungsbetrag in erster Linie der Abgeltung pauschaler Übernachtungskosten dient (vgl. Senatsurteil in BFHE 166, 452, BStBl II 1992, 367), kann der dem Arbeitnehmer obliegende Nachweis der tatsächlichen Unterkunftskosten nicht durch tarifvertragliche Regelungen ersetzt werden, wenn der Arbeitnehmer insgesamt höhere Mehraufwendungen infolge doppelter Haushaltsführung geltend macht, als sie vom Arbeitgeber erstattet wurden.

    Soweit feststeht, dass einem Arbeitnehmer durch eine doppelte Haushaltsführung bei Einsatzwechseltätigkeit oder durch eine Dienstreise dem Grunde nach Übernachtungskosten entstehen, deren Höhe aber nicht nachgewiesen ist, sind die entsprechenden Werbungskosten zu schätzen (vgl. BFH-Urteile vom 17. Juli 1980 IV R 140/77, BFHE 131, 336, BStBl II 1981, 14, und in BFHE 166, 452, BStBl II 1992, 367).

  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus BFH, 12.09.2001 - VI R 72/97
    Es ist nicht die Aufgabe des BFH, eine eigene "richtigere" Schätzung an die Stelle der Schätzung des FG zu setzen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BFH-Urteil vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 226, m.w.N., und BFH-Beschluss vom 10. Mai 2001 I S 3/01, BFH/NV 2001, 957).
  • BFH, 10.05.2001 - I S 3/01

    VZ

    Auszug aus BFH, 12.09.2001 - VI R 72/97
    Es ist nicht die Aufgabe des BFH, eine eigene "richtigere" Schätzung an die Stelle der Schätzung des FG zu setzen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BFH-Urteil vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 226, m.w.N., und BFH-Beschluss vom 10. Mai 2001 I S 3/01, BFH/NV 2001, 957).
  • BFH, 17.07.1980 - IV R 140/77

    Die Höhe der anläßlich einer Geschäftsreise entstandenen Übernachtungskosten kann

    Auszug aus BFH, 12.09.2001 - VI R 72/97
    Soweit feststeht, dass einem Arbeitnehmer durch eine doppelte Haushaltsführung bei Einsatzwechseltätigkeit oder durch eine Dienstreise dem Grunde nach Übernachtungskosten entstehen, deren Höhe aber nicht nachgewiesen ist, sind die entsprechenden Werbungskosten zu schätzen (vgl. BFH-Urteile vom 17. Juli 1980 IV R 140/77, BFHE 131, 336, BStBl II 1981, 14, und in BFHE 166, 452, BStBl II 1992, 367).
  • BFH, 03.08.2000 - VI B 72/00

    Steuerfreier Reisekostenersatz durch Arbeitgeber

    Auszug aus BFH, 12.09.2001 - VI R 72/97
    Diese Verwaltungsanweisung entspricht den allgemeinen Regeln über den Nachweis von Werbungskosten (vgl. etwa Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Juli 1996 VI R 76/95, BFH/NV 1996, 888; BFH-Beschluss vom 3. August 2000 VI B 72/00, BFH/NV 2001, 36).
  • BFH, 05.07.1996 - VI R 76/95

    Beweislast für die Steuerfreiheit von Auslösungen

    Auszug aus BFH, 12.09.2001 - VI R 72/97
    Diese Verwaltungsanweisung entspricht den allgemeinen Regeln über den Nachweis von Werbungskosten (vgl. etwa Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Juli 1996 VI R 76/95, BFH/NV 1996, 888; BFH-Beschluss vom 3. August 2000 VI B 72/00, BFH/NV 2001, 36).
  • BFH, 25.08.2009 - I R 88/07

    Frühere Pauschalbesteuerung sog. schwarzer Fonds verstößt gegen EU-Recht

    An die Ergebnisse der Schätzungen der Vorinstanz, die nicht gegen allgemeine Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen, ist der Senat gemäß § 118 Abs. 2 FGO gebunden (BFH-Urteil vom 12. September 2001 VI R 72/97, BFHE 196, 534, BStBl II 2001, 775, m.w.N.).
  • BFH, 04.04.2006 - VI R 44/03

    Doppelte Haushaltsführung: Rechtsanspruch auf die Verpflegungspauschalen

    Derartige Aufwendungen sind grundsätzlich in der tatsächlich nachgewiesenen Höhe anzuerkennen (BFH-Urteil vom 12. September 2001 VI R 72/97, BFHE 196, 534, BStBl II 2001, 775; Schmidt/Drenseck, a.a.O., 24. Aufl. 2005, § 9 Rz. 157).
  • FG Niedersachsen, 08.12.2011 - 12 K 389/09

    Nachvollziehbare Dokumentation und Überprüfbarkeit der vollständigen Erfassung

    Die Ergebnisse der Schätzung müssen wirtschaftlich vernünftig und möglich sein (BFH-Urteil vom 08. Dezember 1984 VIII R 195/82, BStBl II 1986, 226; BFH-Urteil vom 09. Dezember 2001 VI R 72/97, BStBl II 2001, 775).
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